Rechtsgebiete

Drei Schwerpunkte. Eine Linie.

Fachanwältin

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele Fragen auf einmal: Wer haftet, was zahlt die Versicherung, wie wird der Schaden beziffert? Als Fachanwältin für Verkehrsrecht setze ich Ihre Ansprüche gegenüber Versicherern durch und achte darauf, dass keine Position untergeht – vom Fahrzeugschaden über den Nutzungsausfall bis zum Schmerzensgeld.

Auch wenn ein Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot oder ein Strafverfahren droht, prüfe ich den Vorwurf genau. Messverfahren können fehlerhaft sein, Fristen sind kurz und nicht jeder Vorwurf hält einer Überprüfung stand. Je früher die Beratung beginnt, desto größer ist der Spielraum.

  • Unfallregulierung und Schadensersatz nach Verkehrsunfällen
  • Bußgeld-, Punkte- und Fahrverbotsverfahren
  • Verkehrsstrafsachen, etwa Unfallflucht oder Trunkenheitsfahrt
  • Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Fachanwältin

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wohnen ist ein sensibles Thema: Für Mieter geht es um das Zuhause, für Vermieter um ihr Eigentum und dessen Wert. In beiden Rollen entscheiden Form, Frist und gute Vorbereitung. Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Mieter wie Vermieter – außergerichtlich und vor Gericht.

  • Kündigung, Räumung und Mietminderung
  • Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung
  • Mängel der Mietsache und Kautionsstreitigkeiten

Schwerpunkt

Insolvenzrecht

Wenn Schulden die Existenz bedrohen, braucht es einen geordneten Weg hinaus. Ich berate Sie von der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zur Einigung mit Gläubigern oder der Vorbereitung des Insolvenzantrags bis zur Begleitung durch das Verfahren.

Ziel meiner Beratung ist ein wirtschaftlicher Neuanfang. Eine frühzeitige Beratung eröffnet dabei die meisten Spielräume; oft lässt sich ein Insolvenzverfahren noch abwenden oder zumindest planvoll gestalten.

  • Beratung vor und in der Insolvenz
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Gläubigern
  • Privat- und Regelinsolvenzverfahren
  • Begleitung bis zur Restschuldbefreiung